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ProtestBlog - Gegen Studiengebühren und Bildungsabbau in Hessen

Zensur bei der Demonstration gegen den Operball 2005 in Frankfurt/Main?

06.02.2005 - 14:37:14 - Mike
"Hinweis
Während der gesamten Veranstaltung ist das fotografieren sowie filmen der Demonstration verboten! Also lasst am Besten eure Kameras gleich zu Hause.
Es gibt ein gekennzeichnetes Presseteam, welches die Demonstration ausreichend dokumentieren wird."

[LUXUS FÜR ALLE - GEGEN DEN OPERNBALL 2005 in Frankfurt/Main]

Moment!
Was heisst hier denn, dass fotografieren und filmen verboten ist?
Von wem ist das verboten?
Inwiefern gibt es eine Rechtsgrundlage für dieses Verbot?
(da bin ich ja mal gespannt...)

Auf mich wirkt das eher so als ob die Linken (schliesslich sehe ich bei den unterstützenden Gruppen primär linke Gruppierungen) hier eine Art der Zensur durchführen wollen, was wohl nur zwei Gründe haben kann:
1. Sie möchten nicht Fotos von sich irgendwo wiederfinden, auf denen man erkennen kann, dass sie auf dieser Demonstration waren.
Dies erachte ich persönlich als relativ scheinheilig, denn entweder man bezieht öffentlich Stellung zu einem Thema, dann sollte man auch kein Problem damit haben, dass man vielleicht irgendwo Bilder von sich auf dieser Demonstration sieht, oder man läßt es halt bleiben.
oder
2. Es geht darum dafür zu sorgen, dass keine kritische Berichtserstattung zustande kommt.

Welchen Grund es für diese Zensur es auch geben mag, ich finde es extrem traurig, dass anscheinend gerade die linken Gruppierungen, die sich ja immer so über die Berichtserstattung in den Medien aufregen, jetzt selbst zu solchen Massnahmen greifen...
(diese Kritik soll wohlgemerkt nicht bedeuten, dass ich den Operball unterstütze...)

[via Moe]

Update:
Allmählich kommen mir Zweifel, ob dieses Verbot wirklich von den Veranstaltern dieser Demonstration ausgesprochen wurde oder vielleicht doch von der Polizei (siehe Kommentare).
Sollte es sich bei den Verbotsverhängern um die Veranstalter dieser Demonstration handeln, gilt obiges, ansonsten gilt definitiv nur Punkt 2.
Um das zu klären hab ich denen mal ne mail geschickt...

2. Update: (10.02.2005 - 01:37 Uhr)
Meine email wurde nicht beantwortet, daher hab ich nochmal eine geschrieben... Interessanterweise bekam ich aber ein return receipt, also weiss ich definitiv, dass jemand meine mail gelesen hat...
Daraus kann ich auch wieder nur zwei Dinge folgern:
1.
Beachten Sie: Diese Empfangsbestätigung sagt nur aus, dass die Nachricht am Computer des Empfängers angezeigt wurde. Es gibt keine Garantie, dass der Empfänger die Nachrichteninhalte gelesen oder verstanden hat.

Der Empfänger hat meinen Nachrichteninhalt nicht verstanden...
oder
2. Die Jungs mögen es nicht, wenn man ihnen kritische Fragen stellt...

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Kommentare

Moe_ schrieb:

Oha, ich hatte das nicht so aufgefasst, daß das Verbot von den Veranstaltern der Demo kam, sondern daß es Auflagen für die Demo gab, oder sich aber Ballgäste oder Polizisten hinsichtlich ihres Persönlichkeitsrechtes beschwert haben.
Das ist aber in der Tat ein guter Punkt, man sollte da mal nachfragen was das soll.
06.02.2005 16:40:05

Mike schrieb:

Ich bin mir da auch nicht so ganz sicher, (daher das 'eher' in meinem Satz) aber sofern ich weiss kann das fotografieren bzw. filmen von oeffentlichen Veranstaltungen bzw. Plaetzen nicht einfach so verboten werden (von wem auch immer), oder?
06.02.2005 16:59:35

Mike schrieb:

ich hab denen mal ne mail geschickt und nachgefragt...
06.02.2005 17:02:29

Moe schrieb:

Ich hab denen jatzt auch mal gemailt und die Frage nochmal bei indy gepostet.
10.02.2005 09:48:29

br schrieb:

"Inwiefern gibt es eine Rechtsgrundlage für dieses Verbot?"

Dafür gibt's keine; weder der Veranstalter, noch die Polizei kann das fotografieren verbieten. Letztere allerdings durchaus, wenn sie in ihrer ARbeit behindert werden.
Was das Fotografieren in Deutschland im allgemeinen betrifft, ist dsa KUG die Grundlage. Danach kann in Deutschland grundsätzlich jeder und alles fotografiert werden, solange keine anderen Gesetze verletzt werden (z. B. ich rücke einem so auf die Pelle, daß es als Nötigung ausgelegt werden könnte, der "Spannerparagraph", also heimliche Aufnahmen aus dem persönlichen Lebensbereich, geregelt durch §201a StGB usw usf.). Was anderes allerdings ist die Veröffentlichung. Diese ist in §22KUG geregelt und besagt, daß Bildnisse nur mit Einwilligung der Abgebildeten VERÖFFENTLICHT werden dürfen.

"Ballgäste oder Polizisten hinsichtlich ihres Persönlichkeitsrechtes beschwert haben."

In Deutschland gibt es kein Persönlichkeitsrecht als solches. Persönlichkeitsrechte werden hier aus verschiedenen Gesetzen abgeleitet, wie eben das fotografieren betreffend aus dem KUG, s.o.
Prominente und Politiker sind absolute Personen der Zeitgeschichte und dürfen im Allgemeinen ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden (sie haben allerdings ein Recht auf Schutz der Privat-und Intimsphäre, diese dürfen nicht veröffentlicht werden). Weiter ist in §23KUG das fotografieren auf Demos geregelt. Demos sind immer Ereignisse der Zeitgeschichte und deren Teilnehmer (sowohl Demonstranten als auch Polizisten) sind als relative Personen der Zeitgeschichte zu betrachten, und somit dürfen Bildnisse davon auch ohne Einwilligung der Abgebildeten veröffentlicht werden. Ist durch diverse Gerichtsurteile bestätigt worden, da die Gerichte die Auffassung vertreten, daß wer an einem Ereignis der Zeitgeschichte teilnimmt, davon ausgehen muß, fotografiert oder gefilmt zu werden. Nicht erlaubt sind allerdings Portraitaufnahmen, also eine bestimmte Person darf nicht herausgezoomt werden. Wie gesagt gibt's zu dem ganzen Thema genügend Gerichtsurteile im Netz zu finden. Nur der Vollständigkeit halber: dies ist keine Rechtsberatung...
25.02.2006 04:35:04

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