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ProtestBlog - Gegen Studiengebühren und Bildungsabbau in Hessen

Wie Technologien verboten werden...

08.11.2005 - 15:56:22 - Mike
""Es ist Zeit für einen Neuanfang", hieß es in einer Mitteilung von Grokster. Auf der Homepage erklärte das Unternehmen, das bisherige Datentauschprogramm sei illegal und werde nicht mehr angeboten. "Es gibt legale Dienste für das Herunterladen von Musik und Filmen. Grokster ist keiner von ihnen.""
[Grokster verabschiedet sich aus dem Netz | tagesschau.de]

Ich frag mich ja ernsthaft, was denn das Kriterium ist, ob eine Technologie legal ist oder illegal. Kann mir das wer erklären?

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Kommentare

Moe schrieb:

Ich glaube Groskter meint mit legalen Diensten keine Technologien, sondern Angebote wie zB den itunes-Shop. Auf der Website http://www.grokster.com/ kann man ausserdem nachlesen: " The United States Supreme Court unanimously confirmed
that using this service to trade copyrighted material is illegal.
Copying copyrighted motion picture and music files
using unauthorized peer-to-peer services is illegal and is
prosecuted by copyright owners."

Es geht bei p2p also um die Inhalte die die User tauschen und nicht um die Technologie an sich. Aber in der Tat hat die Tagesschau das ziemlich verkürzt formuliert.
08.11.2005 20:57:03

Mike schrieb:

aber bemerkenswert ist doch, dass hier nicht die User, welche die copyrighted Daten tauschen, belangt werden, sondern der Hersteller der dafür verwendeten Technologie.

Wenn ich ne Bank überfalle und als Fluchtfahrzeug nen Audi (nur als Beispiel, ich hab nix gegen Audi) benutze, kann man dafür ja auch nicht Audi verantwortlich machen.

Heise schreibt dazu: "Auslöser dieser Ereignisse ist ein Urteil des obersten Gerichtshofs der USA, der einen langwierigen Rechtsstreit beendete: Hersteller von Geräten oder Software, die mit der Möglichkeit zur Copyright-Verletzung promotet würden, könnten auch für die Rechtsverletzungen Dritter, die die Geräte oder die Software nutzten, verantwortlich gemacht werden, entschied das Gericht. Demnach könnten Grokster und StreamCast Networks verklagt werden, wenn die Software für das unerlaubte Tauschen von Musikstücken und Filmen genutzt wird. Filesharing-Dienste sollen keinen Blankoscheck für unrechtmäßiges Verhalten bekommen."
(http://www.heise.de/newstic...)
09.11.2005 08:32:44

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